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Lexikon - Stand: 01.12.2010

Einzellohn

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini

ist der Lohn, der einem bestimmten Kostenträger ohne Schlüssel, also verursachungsgerecht (direkt) zugerechnet werden kann. E. fällt für direkt am Erzeugnis verrichtete Arbeit an.