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OLG Saarbrücken Beschluss v. - 5 W 116/10-44

Leitsatz

Leitsatz:

Bei übereinstimmender Erledigungserklärung der dritten Stufe einer Stufenklage nach negativer Auskunft während des Prozesses kann der Beklagte dem Kläger nur bei einer völlig überhöhten Wertangabe zu Prozessbeginn einen Mitverschuldenseinwand an der Entstehung zu hoher Prozesskosten entgegenhalten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
JAAAD-56787

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