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Lexikon - Stand: 30.11.2010

Durchschnittsprinzip

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

Das D. gehört zu den Kostenverteilungsprinzipien und verteilt die Gemeinkosten mittels Division gleichmäßig auf die Bezugsobjekte.

Problem:

Im Falle der Einprodukt-Unternehmung teilt man die Gesamtkosten durch die Gesamtheit der Leistungseinheiten; im Falle der Mehrprodukt-Unternehmung ist eine Gemeinkostenverteilung auf die Kostenträger mittels Schlüsselung vorzunehmen (Gemeinkostenschlüsselung).

Hinweis:

Andere Kostenverteilungsprinzipien sind: Tragfähigkeitsprinzip und Verursachungsprinzip. Letzteres sollte nach Möglichkeit angewendet werden.