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Lexikon - Stand: 30.11.2010

Diskontsatz

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini

ist der Zinssatz, mit dem die Bundesbank den Abschlag (Diskont) beim Ankauf von bundesbankfähigen Wechseln von Geschäftsbanken berechnet. Er müsste eigentlich Rediskontsatz heißen, da die Wechsel zunächst von Geschäftsbanken diskontiert und erst dann von der Bundesbank rediskontiert werden.