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Lexikon - Stand: 30.11.2010

Direct Costing

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

D. c. gehört zur Deckungsbeitragsrechnung. Man versteht darunter den Bereich der Deckungsbeitragsrechnung, bei dem zunächst die Deckungsbeiträge als Differenz zwischen Preisen und variablen Stückkosten ermittelt werden und sodann die Summe aller Deckungsbeiträge um den Betrag der fixen Kosten vermindert wird.

Problem:

Wesentliches Kriterium für das d. c. ist die Auflösung der Kosten (Kostenauflösung) in fixe und variable (und nicht in Einzel- und Gemeinkosten). D. c. kann auch als Grenzkostenrechnung bezeichnet werden, da Grenzkosten und variable Stückkosten bei den in der Praxis vorherrschenden linearen Kostenverläufen (Kostenfunktionen) identisch sind.

Beispiel:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
Preis eines Produktes
 
 
 
var. Stückkosten
 
 
 
=
Deckungsbeitrag
 
Summe aller Deckungsbeiträge
 
 
 
Fixkostenblock
 
 
 
=
Nettogewinn pro Periode

Hinweis:

Man unterscheidet zwischen dem einstufigen und dem mehrstufigen d. c. Das einstufige d. c. behandelt die gesamten Fixkosten als einheitlichen Block. Das mehrstufige d. c. löst den Fixkostenblock nach dem Kriterium der Zurechenbarkeit in einzelne Schichten auf und rechnet diese bestimmten Bezugsobjekt...