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Lexikon - Stand: 30.11.2010

Digitale Abschreibung

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

Bei diesem Verfahren der Abschreibung vermindert sich die jährliche Abschreibungssumme stets um den gleichen absoluten Betrag, gleichzeitig entspricht die Abschreibungssumme im letzten Nutzungsjahr dem jährlichen Differenzbetrag. Die d. A. ist die häufigste Form der arithmetisch-degressiven Abschreibung.

Beispiel:

Anschaffungskosten = 8.000 €; Nutzungsdauer = 4 Jahre; Restwert = 0. Der jährliche Degressionsbetrag D ergibt sich wie folgt:

D = 8.000: (4 + 3 + 2 + 1) = 800 €/Jahr.

Für den jährlichen Abschreibungsbetrag M gilt:

M = Restnutzungsjahre · D


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Jahr
Restnutzung
(Jahre)
Anfangswert
(€)
Abschreibung M
(€/Jahr)
Endwert
(€)
1
4
8.000
4 · 800 = 3.200
4.800
2
3
4.800
3 · 800 = 2.400
2.400
3
2
2.400
2 · 800 = 1.600
   800
4
1
   800
1 · 800 =    800
       0

Hinweis:

Steuerlich ist dieses Abschreibungsverfahren unzulässig.