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Lexikon - Stand: 30.11.2010

Dienstleistungskosten

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

D. sind Kosten für immaterielle Güter, bei denen Produktion und Verbrauch zeitlich zusammenfallen.

Problem:

Dienstleistungen sind nicht übertragbar, nicht lagerfähig, nicht transportierbar.

Beispiel:
  • Mieten und Pachten,

  • Fremdreparaturen und Fremdinstandhaltungen,

  • Forschungs- und Entwicklungsleistungen Dritter,

  • Reise-, Transport- und Frachtkosten,

  • Werbe-, Prüfungs-, Versicherungs- und Rechtsberatungskosten.