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Lexikon - Stand: 30.11.2010

Desinvestition

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini

ist das Gegenstück zur Investition. D. liegt vor, wenn der Ersatz eines ausscheidenden Investitionsobjektes unterlassen wird (enge Fassung). Nach einer weiteren Fassung bezeichnet D. die während der Nutzungsdauer eines Investitionsobjektes zurückfließenden Gegenwerte der Anschaffungsauszahlung.