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BBK 23/2010 S. 1108

IDW | Anhangangaben zu nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften

Der HFA des IDW hat am [i]Angabepflicht für große Kapitalgesellschaften und Konzerne die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Anhangangaben nach §§ 285 Nr. 3, 314 Abs. 1 Nr. 2 HGB zu nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften (IDW RS HFA 32) verabschiedet . Die mit dem BilMoG neu eingefügte Angabe ist im Konzernabschluss sowie im Jahresabschluss von großen Kapitalgesellschaften zu machen; mittelgroße brauchen die Risiken und Vorteile nicht darzustellen, und kleine Kapitalgesellschaften sind von der Angabepflicht ganz befreit. Die Angabe war bereits erforderlich für das nach dem beginnende Geschäftsjahr und hat zahlreiche Zweifelsfragen aufgeworfen.

[i]Art, Zweck, Risiken, VorteileAnzugeben sind Art und Zweck sowie Risiken und Vorteile von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit dies für die Beurteilung der Finanzlage notwendig ist. Die sog. außerbilanziellen Geschäfte sin...