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BFH 20.05.2010 VI R 53/09, BBK 23/2010 S. 1106

Einkommensteuer | BFH erweitert Abzug von Fachliteratur

Der BFH erweitert den Abzug von allgemeinbildender Literatur als Werbungskosten: Nach dem Urteil vom 20. 5. 2010 kann die Eignung eines Buchs als Arbeitsmittel nicht allein mit der Begründung versagt werden, dass das Buch auch von zahlreichen Steuerpflichtigen gekauft würde, die dafür keine berufliche Verwendung hätten.

[i]Verwendungszweck ist entscheidendEntscheidend für den Werbungskostenabzug ist der tatsächliche oder geplante Verwendungszweck: Soll das Buch nachweislich weitaus überwiegend im Unterricht oder für die Vor- oder Nachbereitung eingesetzt werden, ist es steuerlich absetzbar. Es genügt dabei, dass der Einsatz im Unterricht geplant war; der Unterricht muss also nicht zwingend zustande kommen. Der Verwendungszweck ist jeweils einzeln aufzuklären:

  • Steht danach [i]Fall 1: Weitaus überwiegend berufliche Nutzungder weitaus überwiegend ...