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Bilanzierung | Zufahrtsbaulast als Anschaffungskosten
Die Zahlung eines Immobilienbesitzers an seinen Nachbarn für eine Zufahrtsbaulast auf dessen Grundstück führt zu Anschaffungskosten des Grund und Bodens, wenn hierdurch das eigene Grundstück erweitert nutzbar ist. Dies gilt auch dann, wenn aufgrund der Zufahrtsbaulast ein zweiter Zugang zum Grundstück eröffnet wird. Folge: Die Zahlung ist steuerlich nicht abziehbar.
Grundsätzlich führen nachträgliche Erschließungskosten aufgrund einer Ersetzung oder Modernisierung bereits vorhandener Erschließungseinrichtungen nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten. Denn das Grundstück befindet sich dann schon in einem betriebsbereiten Zustand. Anders ist dies aber, wenn hierdurch ein höheres Nutzungspotenzial des Grund und Bodens erreicht wird.
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