Keine Aussetzung der Vollziehung von ErbSt-Bescheiden aufgrund verfassungsrechtlicher Zweifel
Leitsatz
1) Eine Aussetzung der Vollziehung aufgrund ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der dem angegriffenen Verwaltungsakt
zugrunde liegenden Gesetzesvorschrift ist nur bei Vorliegen eines besonderen rechtlichen Aussetzungsinteresses des Steuerpflichtigen
zu gewähren.
2) Ein Anspruch auf Aussetzung der Vollziehung angefochtener Erbschaftsteuerbescheide aufgrund formeller und materieller verfassungsrechtlicher
Bedenken und anhängigen Verfassungsbeschwerden besteht nicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EStB 2010 S. 452 Nr. 12 SAAAD-56476
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