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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 2231/06

Gesetze: EStG § 17, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2

Zeitpunkt des Zuflusses eines Vermögensvorteils in Gestalt einer verdeckten Gewinnausschüttung/Zeitpunkt des Ansatzes eines Auflösungsverlustes nach § 17 EStG/Saldierung

Leitsatz

Eine nicht in Geld bestehende verdeckte Gewinnausschüttung (wie z.B. eine Nutzungsmöglichkeit an einem Wirtschaftsgut) ist einem Gesellschafter dann zugeflossen, wenn er tatsächlich wirtschaftlich über diese verfügen kann.

Ein steuerlich zu berücksichtigender Auflösungsverlust iSd § 17 EStG ist nur ausnahmsweise dann vor Abschluss des Liquidationsverfahrens entstanden, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits feststehenden Verlustes nicht mehr zu rechnen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAD-56471

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