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FG Münster Urteil v. - 11 K 3544/07 E

Gesetze: EStG § 33a Abs 1, EStG § 9 Abs 1 Satz 2

Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen:

Kosten der Strafverteidigung

Leitsatz

Kosten eines Arbeitnehmers bzw. eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft für die Strafverteidigung in einem Verfahren wegen Beihilfe zu einer durch einen Dritten begangenen Steuerhinterziehung können bei fehlendem Veranlassungszusammenhang zu einer Einkunftsart weder als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit oder denjenigen aus Kapitalvermögen noch als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
KAAAD-56457

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