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Lexikon - Stand: 26.11.2010

Indossament

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini

ist ein Vermerk auf der Rückseite (in dosso, ital. = auf dem Rücken) eines Orderpapieres, wonach der bisherige Inhaber (Indossant) sein Eigentum an dem Papier mit den damit verbundenen Rechten an den im I. Genannten (Indossatar) überträgt.