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Lexikon - Stand: 26.11.2010

Indirekte Kosten

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

I. K. sind Kosten, die einem Bezugsobjekt (meist Leistungseinheit, aber auch Kostenstelle) nicht verursachungsgerecht, also allenfalls mit Hilfe von Schlüsselgrößen zugerechnet werden können. Die Praxis spricht meist von Gemeinkosten.