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Istkostenrechnung
I. ist die traditionelle Form der Kostenrechnung, bei der die in der vergangenen Abrechnungsperiode tatsächlich angefallenen Kosten (Istkosten) ohne Korrekturen auf die Kostenstellen und Kostenträger verrechnet werden.
(1) Die I. ist vergangenheitsorientiert. Wegen der Notwendigkeit, eine Vielzahl von Belegen zu bearbeiten und auszuwerten, kann sie häufig nur für länger zurückliegende Perioden durchgeführt werden.
(2) Die Überwälzung tatsächlich angefallener Kosten auf die Kostenträger (Istkostenüberwälzungsprinzip) bedeutet, dass eine Kontrolle der Wirtschaftlichkeit unmöglich ist, sofern man sich nach dem Wort von Schmalenbach darauf beschränkt, „Schlendrian mit Schlendrian” zu vergleichen. Daraus folgt, dass eine gut ausgebaute Kostenrechnung im Betrieb aus einer Kombination von I. und Plankostenrechnung bestehen sollte, so dass Istwerte mit Planwerten verglichen werden können.
(3) Eine reine I. gibt es nur selten, da bestimmte Kostenarten meist mit Durchschnitts- oder Planwerten verrechnet werden, zum Beispiel jährlich im voraus gezahlte Steuern und Versicherungsprämien, die zeitlich abgegr...