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Lexikon - Stand: 26.11.2010

Investitionskontrolle

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

I. ist die Gesamtheit aller Maßnahmen, die darauf abzielen, den Realisationsgrad der betrieblichen Investitionsvorhaben zu erfassen, um – soweit möglich – Korrekturmaßnahmen einzuleiten und um künftige Investitionen auf eine bessere planerische Grundlage zu stellen. Wie jede Kontrolle dient auch die I. darüber hinaus der Verhinderung von Manipulationen und der Aufdeckung von Schwachstellen im Planungsprozess. Der Zweck der I. besteht darin,

  • Abweichungen zwischen Plan- und Istwerten festzustellen,

  • diese Abweichungen zu analysieren, ihre Ursachen zu ermitteln,

  • mögliche Korrekturen vorzunehmen.

Arten:

(1) Objektbezogene und globale I.: Die objektbezogene (individuelle, direkte) I. bezieht sich auf die einzelne Investition. Die globale (summarische, indirekte) I. erfasst ein Investitionsbündel, z. B. einen Unternehmungsbereich, über den Aussagen im Sinne eines Return-on-Investment-Konzeptes getroffen werden.

(2) Eigen- und Fremdkontrolle: Die Eigenkontrolle erfolgt durch das investierende Unternehmen selbst, und zwar meist durch eine entsprechend qualifizierte Stelle, etwa eine Abteilung oder Stabsstelle im Rechnungswesen (z. B. das Controlling), die interne Revision oder eine sonsti...