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Fertigungsgemeinkosten
F. sind die Fertigungskosten, die den Kostenträgern nicht verursachungsgerecht (direkt) zugerechnet werden können, wie etwa kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen, Hilfslöhne, Hilfsmaterial, Energie.
In traditionellen Kostenrechnungen versucht man, die F. mittels Schlüsselung zu verteilen, wobei häufig Fertigungseinzelkosten als Bezugsgröße verwendet werden (Gemeinkostenschlüsselung).