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Lexikon - Stand: 26.11.2010

Fusion

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

F. (wörtlich: Gießen, Schmelzen) ist das Verschmelzen oder Zusammenschließen zweier oder mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen zu einer neuen rechtlich-wirtschaftlichen Einheit.

Arten:

Die F. kann durch Aufnahme einer anderen Unternehmung oder durch Neugründung vollzogen werden.

  • Im Fall der Aufnahme-F. überträgt das aufzunehmende Unternehmen sein Vermögen auf das aufnehmende. Danach existiert nur noch das aufnehmende Unternehmen.

  • Bei der Neubildungs-F. schließen sich die Gesellschaften zusammen, indem sie ihr Vermögen auf eine neue Gesellschaft übertragen.