Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Fusion
F. (wörtlich: Gießen, Schmelzen) ist das Verschmelzen oder Zusammenschließen zweier oder mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen zu einer neuen rechtlich-wirtschaftlichen Einheit.
Die F. kann durch Aufnahme einer anderen Unternehmung oder durch Neugründung vollzogen werden.
Im Fall der Aufnahme-F. überträgt das aufzunehmende Unternehmen sein Vermögen auf das aufnehmende. Danach existiert nur noch das aufnehmende Unternehmen.
Bei der Neubildungs-F. schließen sich die Gesellschaften zusammen, indem sie ihr Vermögen auf eine neue Gesellschaft übertragen.