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Lexikon - Stand: 26.11.2010

Fremdkontrolle

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini

Die Kontrolle wird nach dem Kontrollträger in Selbstkontrolle und F. unterteilt. Bei der F. wird die Kontrolle durch unabhängige Personen, die nicht für das Kontrollobjekt verantwortlich sind, ausgeübt, z.B. Controller, Interne Revisoren oder Wirtschaftsprüfer. Für die F. spricht neben der Arbeitsentlastung des Managements, dass die Effizienz und Effektivität der Kontrolle durch die Spezialisierung des Kontrollträgers verbessert werden. Darüber hinaus sind unabhängige Kontrollträger neutral und können somit eine Filterfunktion übernehmen. Andererseits kann eine F. zu Akzeptanzproblemen bei den kontrollierten Mitarbeitern führen.