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Lexikon - Stand: 26.11.2010

Fremdkapital

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

F. ist das durch Schuldenaufnahme finanzierte Kapital einer Unternehmung; es umfasst diejenigen Teile der Passivseite einer Bilanz, die Gläubigeransprüche darstellen. Der Fremdkapitalgeber hat Anrecht auf Zins und Tilgung.

Gegensatz:

Eigenkapital.