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Der Treuhanderlass
Steuerliche Folgen und praktische Umsetzung
Was für eine Nachricht. Es gibt einen neuen Treuhanderlass! Nachdem der erste für viele ein Dorn im steuerlichen Auge war, steht „der Neue“ in einem positiven Licht, denn treuhänderisch gehaltene Vermögensgegenstände werden nicht mehr prinzipiell von der steuerlichen Begünstigung von Produktivvermögen ausgenommen. Der nachfolgende Beitrag stellt die steuerlichen Konsequenzen dieser Gratwanderung dar und geht insbesondere auf die praktische Umsetzung der Neuregelungen ein.
I. Die gute Nachricht vorab:
Mit Ländererlass (Bayrisches Staatsministerium der Finanzen, Erlass v. - 34 - S 3811 - 035 - 38 476/10 NWB NAAAD-54567, , FinB Hamburg, Erlass v. - 53 - S 3811 - 002/09, FinMin Schlesw. H., Erlass vom - VI 353 - S 3806-051, s. auch Höne, Die Erbauseinandersetzung (Teil 2), NWB-EV 11/2010 S. 392) wurde für den Fall der Übertragung eines treuhänderisch gehaltenen Vermögensgegenstands geregelt, dass hier zwar unverändert
Zuwendungsgegenstand der Herausgabeanspruch des Treugebers nach § 667 BGB gegen den Treuhänder auf Rückübereignung des Treuguts ist,
dieser Herausgabeanspruch ein einseitige...