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BVerfG 12.10.2010 1 BvL 12/07, NWB 48/2010 S. 3860

Körperschaftsteuer | Pauschaliertes Betriebsausgabenabzugsverbot verfassungsgemäß

Der Erste Senat des BVerfG hat mit 6:2 Stimmen entschieden, dass die Pauschalierungsregelung des § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 KStG mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar ist. Sie verstößt weder gegen den Grundsatz einer Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit noch erweist sie sich als verfassungswidrige Durchbrechung des Grundsatzes der Folgerichtigkeit. Sie ist durch hinreichende, die Pauschalierung tragende Rechtfertigungsgründe gedeckt.

Anmerkung:

Das FG Hamburg hatte dem BVerfG im konkreten Normenkontrollverfahren die Frage vorgelegt, ob § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 KStG insoweit mit dem Gleichheitssatz vereinbar ist, als typisierend 5 % der Bezüge und [i]FG Hamburg v. 7. 11. 2007 - 5 K 153/06 NWB GAAAC-64596 Veräußerungsgewinne als nichtabziehbare Betriebsausgaben einkommenserhöhend berücksichtigt werden, ohne dass der Nachw...