Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kapitalanlagerecht | Keine Entschädigung für Scheingewinne über Einlagensicherungs- oder Anlegerschutzvorschriften
Ein Kapitalanleger hat im Fall der Insolvenz eines Wertpapierhandelsunternehmens keinen Anspruch auf Zahlung von Scheingewinnen, die das Unternehmen in Kontoauszügen oder Saldenbestätigungen ausgewiesen hatte. Weder § 1 Abs. 4 Satz 1 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAEG) noch der zugrunde liegenden Anlegerentschädigungsrichtlinie 97/9/EG ist zu entnehmen, dass ein solcher Entschädigungsanspruch auch Scheingewinne umfassen soll. Die Klage blieb damit erfolglos und der Kläger hatte den Schaden aus einem „Schneeballsystem” mit hochspekulativen Anlagen.