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BGH 23.11.2010 XI ZR 26/10, NWB 48/2010 S. 3865

Kapitalanlagerecht | Keine Entschädigung für Scheingewinne über Einlagensicherungs- oder Anlegerschutzvorschriften

Ein Kapitalanleger hat im Fall der Insolvenz eines Wertpapierhandelsunternehmens keinen Anspruch auf Zahlung von Scheingewinnen, die das Unternehmen in Kontoauszügen oder Saldenbestätigungen ausgewiesen hatte. Weder § 1 Abs. 4 Satz 1 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAEG) noch der zugrunde liegenden Anlegerentschädigungsrichtlinie 97/9/EG ist zu entnehmen, dass ein solcher Entschädigungsanspruch auch Scheingewinne umfassen soll. Die Klage blieb damit erfolglos und der Kläger hatte den Schaden aus einem „Schneeballsystem” mit hochspekulativen Anlagen.