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Lexikon - Stand: 24.11.2010

Controller

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

C. ist der amerikanische Ausdruck für die Person, der im Unternehmen die Verantwortung für das Controlling obliegt. Der C. ist im Regelfall Mitglied der ersten oder zweiten Führungsebene. Seine Zuständigkeit liegt im Bereich der Planung, Lenkung und Überwachung, geht also über bloße Kontrollaufgaben hinaus.

Problem:

Es muss entschieden werden, ob der C. über Entscheidungskompetenz verfügt oder nur beratende Funktion hat. Der Liniencontroller ist in die betrieblichen Instanzen eingegliedert (beispielsweise in die Unternehmungsleitung, in das Funktionscontrolling oder ins Finanz- und Rechnungswesen) und hat Weisungsbefugnis. Der Stabscontroller erarbeitet Vorschläge zur Planung und Kontrolle, Steuerung und Information des Betriebs und berät die Geschäftsleitung und die Fachabteilungen.

Ferner muss entschieden werden, ob die C.-Position nur zentral oder auch dezentral zu gestalten ist. Werden alle Controlling-Aufgaben von einer einzigen Stelle wahrgenommen, so spricht man vom Zentral-C. In Großunternehmungen kann es sinnvoll sein, Teile der Controlling-Aufgaben dezentral anzusiedeln, so dass unterschiedliche C.-...