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Lexikon - Stand: 24.11.2010

Cashflow

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

Der C. gehört zu den finanzwirtschaftlichen Kennzahlen. Er kann, wörtlich übersetzt, als Kassenzufluss interpretiert werden, d. h. als Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen einer Periode.


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C.
= S Nettoeinzahlungen
 
= S Einzahlungen – S Auszahlungen

Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Mittelzuflüsse aus dem Umsatzprozess. Da Unternehmungsexterne keine Informationen über die Zahlungen der Unternehmung besitzen, wird der C. meist auf indirektem Weg errechnet. Dazu nutzt man die Zahlen des Jahresabschlusses, die auch Externen zugänglich sind.

Arten:

Literatur und Praxis kennen eine Reihe unterschiedlicher C.-Definitionen, von denen vier exemplarisch gezeigt werden. Die drei Grundversionen lauten:


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Bilanzgewinn
+
Zuführung zu Rücklagen
-
Entnahme aus Rücklagen
-
Gewinnvortrag/+ Verlustvortrag
=
Jahresüberschuss
+
Abschreibungen und Wertberichtigungen
=
Cashflow I
±
Veränderungen langfristiger Rückstellungen
±
Veränderungen des Sonderpostens mit Rücklagenanteil
=
Cashflow II
+
außerordentliche Aufwendungen
-
außerordentliche Erträge
=
Cashflow III (aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit)

Daneben kennt man eine stark vereinfach...