Keine Aussetzung
der Vollziehung von ErbSt-Bescheiden aufgrund verfassungsrechtlicher
Zweifel
Leitsatz
1) Eine Aussetzung der Vollziehung
aufgrund ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der dem
angegriffenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Gesetzesvorschrift ist nur bei
Vorliegen eines besonderen rechtlichen Aussetzungsinteresses des
Steuerpflichtigen zu gewähren.
2) Ein Anspruch auf Aussetzung der
Vollziehung angefochtener Erbschaftsteuerbescheide aufgrund formeller und
materieller verfassungsrechtlicher Bedenken und anhängigen
Verfassungsbeschwerden besteht nicht.
Fundstelle(n): DStR 2011 S. 8 Nr. 17 DStRE 2011 S. 811 Nr. 13 EFG 2011 S. 261 Nr. 3 JAAAD-56184
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