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FG Köln Beschluss v. - 9 V 2566/10 EFG 2011 S. 261 Nr. 3

Gesetze: GG Art 20 GGArt 72 GGArt 76 GGArt 77 GGArt 78 GGArt 82 GGArt 105 GGArt 125a FGO § 69

Erbschaft- und Schenkungsteuer:

Keine Aussetzung der Vollziehung von ErbSt-Bescheiden aufgrund verfassungsrechtlicher Zweifel

Leitsatz

1) Eine Aussetzung der Vollziehung aufgrund ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der dem angegriffenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Gesetzesvorschrift ist nur bei Vorliegen eines besonderen rechtlichen Aussetzungsinteresses des Steuerpflichtigen zu gewähren.

2) Ein Anspruch auf Aussetzung der Vollziehung angefochtener Erbschaftsteuerbescheide aufgrund formeller und materieller verfassungsrechtlicher Bedenken und anhängigen Verfassungsbeschwerden besteht nicht.

Fundstelle(n):
DStR 2011 S. 8 Nr. 17
DStRE 2011 S. 811 Nr. 13
EFG 2011 S. 261 Nr. 3
JAAAD-56184

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