1. Können bei der Aufteilung von nicht direkt den steuerpflichtigen oder den steuerfreien Umsätzen zurechenbaren Vorsteuern nur solche Aufteilungsverfahren als "sachgerecht" anerkannt werden, die - objektiv nachprüfbar - mindestens in gleicher Weise wie der Umsatzschlüssel geeignet sind, die beiden "Nutzungsteile" eines gemischt verwendeten Gegenstandes bzw. einer gemischt verwendeten sonstigen Leistung den damit ausgeführten steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen zuzurechnen (vgl. )? - Setzt dies einen inneren Zusammenhang zwischen den bezogenen Eingangsleistungen und dem Aufteilungskriterium voraus (vgl. und des )?
2. Ist ein an die Standflächen der eingesetzten Geräte und damit mittelbar an deren Anzahl anknüpfender Aufteilungsmaßstab strukturell geeignet, den notwendigen Bezug zwischen den auf jedes Gerät (bzw. jeden Gerätetyp) entfallenden Anteil der Aufwendungen für die Anmietung und den Unterhalt der Räumlichkeiten und den mit diesem Gerät (bzw. Gerätetyp) ausgeführten Umsätzen herzustellen (vgl. )?
3. Ist es ausgeschlossen, dass sich der Unternehmer bei der Schätzung des nicht abziehbaren Teils der Vorsteuern für unterschiedliche Leistungsbezüge auch unterschiedlicher - für sich gesehen jeweils sachgerechter - Schätzungsmethoden bedient (vgl. Urteil des )?
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