Anwendung § 163 AO wegen Nichtberücksichtigung eines Veräußerungsverlustes aufgrund von § 17 Abs. 2 Satz 4 Buchst. b Satz 1 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 - Kann eine abweichende Steuerfestsetzung nach § 163 AO wegen eines geltend gemachten Veräußerungsverlusts einer entgeltlichen wesentlichen Beteiligung eines Gründungsgesellschafters, die aufgrund einer Kapitalerhöhung zu einer unwesentlichen wird, in Betracht kommen, wenn zum einen eine Missbrauchsabsicht ausgeschlossen werden kann und zum anderen der Verlustabzug nach der bis zum und nach dem jeweils geltenden Gesetzesfassung nicht ausgeschlossen ist. Divergenz zu den BFH-Urteilen IX R 22/08 vom (BFHE 223, 228, BStBl II 2009, 527) und IX R 31/08 vom (BFHE 224, 530, BStBl II 2009, 810)?
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