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Optionsanleihe
O. (Optionsobligation, Optionsschuldverschreibung, bond warrant, stock warrant) heißen solche Anleihen (Obligationen) von Aktiengesellschaften, die ihrem Eigentümer das Zusatzrecht einräumen, während eines bestimmten Zeitraums Wertpapiere (in der Regel Aktien) zu einem im Voraus festgesetzten Preis (Optionspreis, Optionskurs) zu erwerben. Weil mit der O. ein Bezugsrecht verknüpft ist, bezeichnet man sie auch als Bezugsrechtsobligation. Sie gehört wie die Gewinnschuldverschreibung und die Wandelanleihe zu den Sonderformen der Industrieobligation (Obligation).
(1) Die O. verbrieft im Gegensatz zur Wandelanleihe kein Umtauschrecht Anleihe gegen Aktie; sie gewährt dem Anleger statt dessen Zusatzrechte neben Zins und Tilgung. Die Ausübung dieser Zusatzrechte erfordert im Gegensatz zur Wandelschuldverschreibung nicht die Hergabe des Schuldtitels; vielmehr tritt das Anteilspapier neben das Forderungspapier, so dass das ursprüngliche Gläubigerpapier bei Optionsausübung nicht erlischt.
(2) Der das Optionsrecht verbriefende Optionsschein kann auch getrennt von der Anleihe gehandelt werden. Gegenstand der Option kann einmal der Bezug von Aktien sein (Bezugsrechtsobligation, stoc...