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Verbrauchsabweichung (VA)
Die VA gehört zu den Kostenabweichungen, die die Plankostenrechnung feststellt. Sie ergibt sich aus der Differenz zwischen Istkosten und Sollkosten und geht auf den Mehr- oder Minderverbrauch an Kostengütern zurück; man spricht deshalb auch von Mengenabweichung. Es gilt:
(1) Vor Ermittlung der VA sind alle anderen Abweichungen (z. B. Beschäftigungsabweichung, Preisabweichung, Intensitätsabweichung) festzustellen, die VA ergibt sich dann als Restgröße.
(2) Die VA ist gegebenenfalls ihrerseits aufzuspalten (z. B. Materialabweichung, Lohnabweichung).
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Istkosten > Sollkosten → Verbrauch größer als geplant VA positiv (+ 11.000 €/Monat) | Istkosten < Sollkosten → Verbrauch geringer als geplant VA negativ (– 9.000 €/Monat) |
Abb.: Die Verbrauchsabweichung kann positiv oder negativ ausfallen
K.-D. Däumler/J. Grabe, Kostenrechnung 3, Plankostenrechnung. – W. Kilger/J. Pampel/K. Vikas, Flexible Plankostenrechnung und Deckungsbeitragsrechnung. – K. Serfling, Fälle und Lösungen zur Kostenrechnung.