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Lexikon - Stand: 22.11.2010

Vollkostenrechnung

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

V. (full costing) umfasst die Gesamtheit aller Verfahren, die im Gegensatz zur Teilkostenrechnung alle Kosten auf die Kostenträger oder andere betriebliche Bezugsobjekte (z. B. Kostenstellen) verrechnen.

Problem:

Die V. verstößt gegen das Verursachungsprinzip und führt oft zu betrieblichen Fehlentscheidungen. Sie sollte durch eine Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung, Grenzplankostenrechnung) ergänzt oder ersetzt werden.

Hinweis:

Eine Ausnahme bildet die Ermittlung der Selbstkosten bei öffentlichen Aufträgen, Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP).