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Lexikon - Stand: 22.11.2010
Vollkosten
Begriff:
V. (full cost) umfassen im Gegensatz zu den Teilkosten alle Kosten, die im Rahmen der betrieblichen Leistungserstellung entstehen.
Problem:
Nicht alle Kosten lassen sich einem Bezugsobjekt (Kostenträger, Kostenstelle) verursachungsgerecht zurechnen (Gemeinkostenschlüsselung).