Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lexikon - Stand: 22.11.2010

Vertriebskosten

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

V. sind alle im Verkaufsbereich anfallenden Kosten, also alle durch absatzpolitische Entscheidungen verursachten Kosten.

Arten:

V. bestehen zum größeren Teil aus Vertriebsgemeinkosten, die sich den Erzeugnissen nicht direkt zurechnen lassen. Zum kleineren Teil sind sie Vertriebseinzelkosten (Sondereinzelkosten des Vertriebs).

Hinweis:

V. dürfen nach § 255 Abs. 2 HGB nicht in die Herstellungskosten eingerechnet werden. § 275 Abs. 3 HGB schreibt bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens (UKV) in der Gewinn- und Verlustrechnung den gesonderten Ausweis der V. vor.