Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach dem
AStG – Vorzugsbesteuerung i. S. d.
§ 2 Abs. 2 Nr. 2
AStG – Besteuerung auf sog. Remittance-Basis in
Großbritannien
Leitsatz
Die Besteuerung auf
„Remittance-Basis” in Großbritannien (hier in den Jahren
1994 bis 1996), nach der dort nur die Einkünfte besteuert werden, welche
in Großbritannien erzielt oder dorthin transferiert werden, stellt keine
Vorzugsbesteuerung i. S. d.
§ 2 Abs. 2 Nr. 2
AStG dar (Anschluss an
, Tz. 2.2. Nr. 2; vgl. aber nunmehr
IV B 4 - S
- 1340 - 11/04, Tz. 2.2.2).
Für den Belastungsvergleich
ist nicht von den Steuern auszugehen, die aufgrund der Steuerpflicht entstanden
sind, sondern von der Steuer, die der Steuerpflichtige unter
Berücksichtigung der Abzugssteuern zu entrichten hätte.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EAAAD-55905
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