Keine Teilwertabschreibung auf Forderungen auf in Raten auszuzahlende öffentliche Zuschüsse wegen erforderlicher Vorfinanzierung
der geförderten Baumaßnahmen
Leitsatz
Forderungen gegen die öffentliche Hand auf Zuschüsse für Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden, die in Raten
ausgezahlt werden, sind weder abzuzinsen noch im Hinblick auf den für die Vorfinanzierung der geförderten Baumaßnahmen anfallenden
Zinsaufwand auf einen niedrigeren Teilwert abzuschreiben.
Fundstelle(n): BB 2011 S. 1138 Nr. 18 EFG 2011 S. 220 Nr. 3 EStB 2011 S. 191 Nr. 5 JAAAD-55896
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