Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 3 K 361/03 EFG 2011 S. 586 Nr. 6

Gesetze: UStG 1993 § 2 Abs. 2 Nr. 2, UStG 1993 § 2 Abs. 1, HGB § 49, GmbHG § 53 Abs. 2 S. 1, GmbHG § 47 Abs. 4 S. 2

Organisatorische Eingliederung in der umsatzsteuerlichen Organschaft

Leitsatz

1. Hält eine GmbH als Muttergesellschaft 51 % der Anteile der Tochter-GmbH und die übrigen Anteile der Geschäftsführer der Tochter-GmbH, der zugleich Prokurist der Muttergesellschaft ist, liegt aufgrund fehlender organisatorischer Eingliederung keine umsatzsteuerliche Organschaft vor, wenn die Mutter-GmH über keine institutionell abgesicherte unmittelbare Eingriffsmöglichkeiten in den Kernbereich der laufenden Geschäftsführung der Tochter-GmbH verfügt und keine Möglichkeit der Willensbildung bei der Geschäftsführung der Tochter-GmbH besteht.

2. Die Abrede der Tochter-GmbH Weisungen erteilen zu können, begründet keine organisatorische Eingliederung, wenn die tatsächliche Ausführung aufgrund fehlender Möglichkeit die Geschäftsführung anzuweisen, nicht sichergestellt ist.

3. Auch wenn der Geschäftsführer und Minderheitsgesellschafter der Tochter-GmbH bei der Beschlussfassung über seine Abberufung als Geschäftsführer aus wichtigem Grund über kein Stimmrecht verfügt, führt das nicht dazu, dass die mehrheitsbeteiligte Mutter-GmbH eine von ihrem Willen abweichende tatsächliche laufende Geschäftsführung verhindern kann, wenn aufgrund einer Zwei-Mann-GmbH duch die Abberufung eine Pattsituation hinsichtlich der Person des Geschäftsführers der etwaigen Organgesellschaft entsteht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 1331 Nr. 21
EFG 2011 S. 586 Nr. 6
QAAAD-55885

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen