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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 06 | Umzugskosten: Rückwirkende Anhebung der Pauschalen für sonstige Auslagen

Das BMF hat rückwirkend ab den Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen angehoben. Der Höchstbetrag, der für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind maßgebend ist, wurde ebenfalls nach oben angepasst.

Sicherlich haben Sie es mitbekommen: Das Bundesfinanzministerium hat die Pauschalen für sonstige Umzugsauslagen rückwirkend ab Jahresanfang 2010 erhöht.

Bei einem beruflich veranlassten Umzug erkennt das Finanzamt – entsprechend der Regelung für Beamte im Bundesumzugskostengesetz – folgende Ausgaben steuermindernd an: Transportkosten, Reisekosten, eine etwaige Mietentschädigung, andere Auslagen – zum Beispiel für einen Makler oder umzugsbedingte Unterrichtskosten für Kinder – sowie eine Pauschale für sonstige Umzugsauslagen. Dieser Pauschbetrag wurde jetzt angehoben. Bei einem Umzug im Jahr 2010 können Ledige 636 € ohne Nachweis als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen, Verheiratete 1.271 €. Für jede weitere Person im Haushalt – mit Ausnahme des Ehegatten – erhöht sich die Pauschale um 280 €. Wie bisher, besteht auch ab 2010 die Möglichkeit, die sonstigen Umzugsauslagen alternativ einzeln nach...