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E-Bilanz: Entwurf einer Verordnung zur Verschiebung der Einführung um 1 Jahr
Das BMF hat einen Entwurf einer Verordnung zur Verschiebung des Anwendungszeitpunkts der E-Bilanz im Internet veröffentlicht.
§ 51 Abs. 4 Nr. 1c EStG ermächtigt das BMF, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats einen von dem Anwendungszeitpunkt gem. § 52 Abs. 15a EStG abweichenden späteren Anwendungszeitpunkt für die elektronische Übermittlung der Bilanz (sog. E-Bilanz) und der Gewinn- und Verlustrechnung zu erlassen, wenn bis zum erkennbar ist, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine Umsetzung der in § 5b Abs. 1 EStG vorgesehenen Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der E-Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichen.
Hierzu wird weiter ausgeführt: Die Anhörung zum Entwurf eines BMF-Schreibens zur Veröffentlichung der Taxonomie hat geze...