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Lexikon - Stand: 19.11.2010

Mindestpreis

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

M. sind staatlich festgesetzte Preise, die nicht unter-, wohl aber überschritten werden dürfen (administrierte Preise).

Problem:

(1) Liegt der Marktpreis über dem M., so bleibt der M. ohne ökonomische Wirkung.

(2) Liegt der Marktpreis unter dem M., so wird mehr angeboten als nachgefragt. Der Angebotsüberschuss ist dann durch staatliche Stellen vom Markt zu nehmen. Auch Prämien für Nichtproduktion kommen in Frage. Die Außerkraftsetzung des Marktmechanismus hat sich als fragwürdig erwiesen (Abschlachtprämien, Butter- und Zuckerberg).

Beispiel:

M. existieren vor allem bei Agrarerzeugnissen wie Milch, Getreide, Rind- und Schaffleisch.