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Lexikon - Stand: 19.11.2010

Materialgemeinkosten

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

M. (Gemeinkostenmaterial) sind Material, das den Erzeugnissen nicht direkt (verursachungsgerecht) zugerechnet werden kann.

Beispiel:

Betriebsstoffe (Schmieröle, Kraftstoffe, Reinigungsmittel), Hilfsstoffe (Farben, Klebstoffe, Verpackung), Lagerhaltungskosten.