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Lexikon - Stand: 18.11.2010

Nutzungsdauer

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

N. ist die Zeitspanne, für die ein abnutzbares Wirtschaftsgut im Betrieb verwendet werden kann.

Problem:

Es gibt keinen einheitlichen Begriff der N., vielmehr unterscheidet man die

  • betriebsgewöhnliche N. im Steuerrecht (ist in den amtlichen AfA-Tabellen quantifiziert),

  • rechtliche N. (Ablauf von Patenten, Lizenzen, Verträgen),

  • technische N. (hängt von Qualität und Beanspruchung des Wirtschaftsguts ab),

  • ökonomische oder optimale N. (gibt an, wie lange es wirtschaftlich sinnvoll ist, ein Gut zu nutzen).

  • optimaler Ersatzzeitpunkt (gibt an, wann eine Altanlage durch eine neue zu ersetzen ist).