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Grundstücksrecht | Erwerb einer Eigentumswohnung durch Minderjährige nicht lediglich rechtlich vorteilhaft
Der (schenkweise) Erwerb einer Eigentumswohnung ist nicht lediglich rechtlich vorteilhaft und bedarf deshalb bei Minderjährigen stets der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters (§ 107 BGB). Das Grundbuchamt darf daher die Eintragung in das Grundbuch von der Genehmigung eines für den minderjährigen Beteiligten zu bestellenden Ergänzungspflegers abhängig machen.
Die Vorteilhaftigkeit eines Erwerbs beurteilt sich allein nach dem dinglichen Erwerbsgeschäft. Da der Minderjährige mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung nicht nur Eigentümer, sondern auch Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft wird und für Verbindlichkeiten aus seinem Anteil persönlich haftet, sieht der BGH hier nicht nur rechtliche Vorteile. Er entscheidet damit eine streitige Frage entgegen der h. M. in der Literatur. Auf de...