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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 2202/07

Gesetze: EStG § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst.a Unterbuchst. aa

Umfang der Versteuerung einer Invalidenrente

Leitsatz

Nach § 22 Nr. 1 Satz 3 a) aa) EStG i.d.F. des AltEinkG gehören zu den sonstigen Einkünften, die innerhalb eines bis in das Jahr 2039 reichenden Übergangszeitraums in die vollständige nachgelagerte Besteuerung überführt werden, Leibrenten und andere Leistungen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, den landwirtschaftlichen Alterskassen, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und aus Rentenversicherungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 b) EStG. Die Vorschrift erfasst entsprechend dem Gesetzeskonzept Renten, die auf steuerlich entlasteten Beiträgen beruhen.

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Fundstelle(n):
EAAAD-55662

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