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Lexikon - Stand: 16.11.2010

Hypothek

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

H. gehört zu den Grundpfandrechten und belastet ein Grundstück in der Weise, dass dieses für die Zahlung einer bestimmten Geldsumme haftet. Die H. wird wie die Grundschuld zur Sicherung einer Forderung verwendet, ist aber im Unterschied zur Grundschuld vom Bestand der gesicherten Forderung abhängig (akzessorisches Recht).

Hinweis:

Mit dem Erlöschen der Forderung erlischt auch die H. Ist die Forderung zur Hälfte zurückgezahlt, besteht auch die H. nur noch zur Hälfte.