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Lexikon - Stand: 16.11.2010
Halb- und Fertigfabrikate
Begriff:
Halbfabrikate haben die Produktion noch nicht vollständig durchlaufen, während Fertigfabrikate vollständig hergestellt und marktlich verwertbar sind.
Hinweis:
Das Handelsrecht wählt die Bezeichnung unfertige und fertige Erzeugnisse (§ 266 HGB).