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Lexikon - Stand: 16.11.2010

Hilfskostenstellen

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

H., auch Hilfsstellen oder sekundäre Kostenstellen, sind solche Kostenstellen, die Leistungen an andere Kostenstellen (Hilfs- oder Hauptkostenstellen) abgeben, so dass ihre Kosten nicht direkt auf die Kostenträger, sondern erst auf andere Kostenstellen verrechnet werden.

Beispiel:

Sozialkostenstelle, Kantine, Eigenstromerzeugung und -verteilung, Reparaturwerkstatt, innerbetriebliches Transportwesen, Pkw-Dienst.

Hinweis:

Die Einteilung in Hilfs- und Hauptkostenstellen ist eine rein verrechnungstechnische. Sie sagt nichts aus über die Wichtigkeit der jeweiligen Kostenstelle.

Gegensatz:

Hauptkostenstellen (primäre Kostenstellen).