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Lexikon - Stand: 16.11.2010

Joint Venture

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini

ist die englische Bezeichnung für eine Kooperationsform zwischen in- und ausländischen Unternehmungen, bei der die Partner rechtlich selbstständig bleiben. Ziel kann die Realisierung eines einmaligen Projekts, aber auch die langfristige Betreibung eines Geschäfts sein. Die Partner bringen jeweils die Produktionsfaktoren in das j. v. ein, über die sie bevorzugt verfügen.