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Lexikon - Stand: 16.11.2010

Teilkosten

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

T. sind die für ein bestimmtes Entscheidungsproblem (entscheidungs-) relevanten Kosten; sie umfassen also abgegrenzte Teile der Gesamtkosten. Oder: T. sind die Kosten, die einem Bezugsobjekt (einzelne Leistungseinheit, Produktgruppe, Kostenstelle, Betriebsbereich) zugerechnet werden können, weil sie bei Verzicht auf das betreffende Bezugsobjekt kurz- oder langfristig abbaubar sind.

Hinweis:

T. werden meist gleichgesetzt mit variablen Kosten oder Einzelkosten. Die stufenweise Fixkostendeckungsrechnung zeigt aber, dass auch Teile der Fixkosten zu den T. gehören können.